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ETL Steuertipps für Unternehmer
ETL-Depesche Ausgabe 3/2026 verfügbar
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ETL Steuertipps für Unternehmer

ETL-Depesche Ausgabe 3/2026 verfügbar

Steuertipps für Unternehmer – mehrmals jährlich erscheint eine neue Ausgabe der ETL-Depesche, die Unternehmer aller Branchen, Selbständige und Freiberufler gezielt über wichtige steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Themen informiert und wertvolle Tipps zur erfolgreichen Unternehmensführung gibt.

Mehr Beiträge und neue Rentenpläne

Ab 2027 ändern sich für viele Unternehmen wichtige Rahmenbedingungen bei Beschäftigung und Vorsorge. Besonders deutlich wird das bei Minijobs. Der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung steigt, gleichzeitig erhöhen sich mit dem Mindestlohn auch die Minijobgrenze und damit mögliche Personalkosten. Weitere Änderungen bei Pflegeversicherung und Rente sind geplant oder werden diskutiert. Die aktuelle Depesche gibt einen Überblick über die bereits beschlossenen Änderungen und weitere Vorhaben, die für Unternehmer relevant werden könnten.

Wann das Arbeitszimmer zur Betriebsstätte wird

Das Arbeiten von zu Hause gehört längst zum Alltag. Während das Homeoffice eines Arbeitnehmers regelmäßig keine Betriebsstätte des Arbeitgebers begründet, kann das bei Unternehmern und Geschäftsführern anders aussehen. Entscheidend ist unter anderem, wo die laufende Geschäftsleitung tatsächlich ausgeübt wird. Besondere Vorsicht erfordern Auslandsfälle, denn eine Betriebsstätte im Ausland kann Besteuerungsrechte verlagern.

Bei Firmenfitness schaut die Finanzverwaltung genauer hin

Firmenfitness ist für viele Arbeitgeber ein attraktiver Baustein bei der Mitarbeiterbindung. Steuerlich kann das Modell jedoch aufwendiger sein als gedacht. Die Finanzverwaltung vertritt bei bestimmten Kosten inzwischen eine strengere Auffassung. Das betrifft speziell Einrichtungs- und Verwaltungsgebühren und kann sich auch auf in der Vergangenheit bereits erteilte Anrufungsauskünfte auswirken. Arbeitgeber mit Firmenfitness-Angeboten sollten deshalb ihre Verträge und die aktuelle steuerliche Behandlung prüfen.

Neue Altersvorsorgeförderung öffnet sich für Selbständige

Ab 2027 wird die steuerlich geförderte private Altersvorsorge für deutlich mehr Selbständige geöffnet. Künftig können auch Selbständige ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht unmittelbar von der Förderung profitieren. Gleichzeitig ändern sich Zulagen, Förderbeträge und Produktmöglichkeiten. Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen in das neue Fördersystem wechseln. Das sollte allerdings gut überlegt sein, denn die Entscheidung ist unwiderruflich und erfasst den gesamten Vertragsbestand einer Person.

Wann der Kundenbesuch zum Arbeitsweg wird

Wer als Selbständiger regelmäßig beim selben Auftraggeber arbeitet, kann seine Fahrtkosten nicht automatisch nach Reisekostengrundsätzen abrechnen. Denn wird der Kundenbetrieb zur eigenen Betriebsstätte, ist für die Fahrt von der Wohnung dorthin nur die Entfernungspauschale abziehbar. Mit der Frage, wann eine fremde betriebliche Einrichtung als Betriebsstätte eines Selbständigen gilt, beschäftigt sich aktuell der Bundesfinanzhof. Für Selbständige mit dauerhaften Kundeneinsätzen kann die Entscheidung gravierende Auswirkungen auf den Betriebsausgabenabzug haben.

Kindergeld bleibt trotz Vollzeittätigkeit möglich

Eine Vollzeittätigkeit des Kindes bedeutet nicht automatisch das Ende des Kindergeldanspruchs. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs zu einer jungen Rettungssanitäterin. Eine weniger als ein Jahr dauernde Qualifizierung gilt danach grundsätzlich noch nicht als abgeschlossene erstmalige Berufsausbildung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann deshalb auch während einer anschließenden Vollzeittätigkeit weiterhin Kindergeld gezahlt werden.

Kurz und knapp berichtet

Daneben informiert die aktuelle Ausgabe über weitere wichtige steuerliche Themen. Dazu gehören die Versteuerung des Firmenwagens während längerer Arbeitspausen, die Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer und die besonderen Aufzeichnungspflichten für Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers. Weitere Meldungen befassen sich mit dem höheren Mindesthebesatz bei der Gewerbesteuer ab 2027, der geplanten Frühstartrente und den neuen Regeln zur Grunderwerbsteuer bei Anteilskäufen. Und auch die E-Rechnung rückt wieder in den Fokus. Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von mehr als 800.000 Euro im Jahr 2026 müssen im inländischen B2B-Bereich ab dem 1. Januar 2027 grundsätzlich E-Rechnungen ausstellen.