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Überbrückungshilfe geht in die vierte Verlängerung

Corona-Hilfen auch für Zeiträume ab 1. Juli 2021 – Überbrückungshilfe III Plus
Überbrückungshilfe geht in die vierte Verlängerung
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01.07.2021 — zuletzt aktualisiert: 08.09.2021

Überbrückungshilfe geht in die vierte Verlängerung

Corona-Hilfen auch für Zeiträume ab 1. Juli 2021 – Überbrückungshilfe III Plus

Auch wenn sich das Leben langsam normalisiert und zahlreiche Corona-Beschränkungen aufgehoben wurden, haben viele Unternehmen mit den Folgen der Schließungen zu kämpfen. Die Corona-Krise hat überall ihre Spuren hinterlassen. Den Unternehmen fehlt es an Liquidität und oft, vor allem bei kleinen Unternehmen, ist auch das Eigenkapital verbraucht.

Das zeigt auch eine Sonderauswertung des DIHK unter https://go.nwb.de/4gtgo.

Bereits Anfang Juni hat die Bundesregierung daher eine Verlängerung der Corona-Hilfen angekündigt. Mit der Überbrückungshilfe III Plus für die Fördermonate Juli bis September 2021 geht die Überbrückungshilfe bereits in die vierte Verlängerung. Mehr Unterstützung gibt es auch bei den Personalkosten: Mit der Restart-Prämie können die Unternehmen einen höheren Personalkostenzuschuss erhalten als bei den bisherigen Überbrückungshilfen. Auch Soloselbständige werden bis Ende September 2021 unterstützt. Die Neustarthilfe wird als Neustarthilfe Plus weitergeführt.

Überbrückungshilfe III Plus weitgehend wie Überbrückungshilfe III ausgestaltet

Die Überbrückungshilfe III Plus ist nicht nur inhaltlich weitgehend deckungsgleich zur Überbrückungshilfe III ausgestaltet. Auch die Voraussetzungen und der Verfahrensablauf sind identisch. Dies gilt insbesondere für das dreistufige Antragsverfahren (1. Antragsberechtigung prüfen, 2. Antrag (Prognose), 3. Schlussabrechnung/Nachweis der tatsächlichen Umsätze und Fixkosten), für die zwingende Beantragung der Überbrückungshilfe durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt in einem vollständig digitalisierten Verfahren sowie für die Bescheidung und Auszahlung über die Bewilligungsstellen der einzelnen Bundesländer.

Antragsberechtigt sind Unternehmer, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben. Es werden Zuschüsse zu den Fixkosten gezahlt, monatlich maximal in Höhe von 10 Millionen Euro (bisher 1,5 Million Euro). Abhängig von der Höhe des Umsatzeinbruchs im jeweiligen Fördermonat (Juli 2021 bis September 2021) in Bezug zum Vergleichsmonat des Jahres 2019 wird ein Anteil der Fixkosten erstattet:

Umsatzeinbruch Erstattung Fixkosten
> 70 % 100 %
zwischen 50 % und 70 % 60 %
mindestens 30 % und unter 50 % 40 %

Bei Umsatzeinbrüchen von mehr als 50 % werden wie bei der Überbrückungshilfe III weitere Zuschläge in Form von Eigenkapitalzuschüssen gezahlt. Für besonders betroffene Branchen wie die Reisewirtschaft, Veranstaltungsbranche sowie den Einzelhandel gibt es zusätzliche Regelungen. Neu ist, dass Anwalts- und Gerichtskosten für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit mit bis zu 20.000 Euro pro Monat gefördert werden.

Restart-Prämie soll Beschäftigung fördern

Mit der sogenannten Restart-Prämie soll die Beendigung von Kurzarbeit bzw. die Neueinstellung von Personal gefördert werden. Unternehmen, die nach der Wiedereröffnung ihr Personal aus der Kurzarbeit zurückholen oder neues Personal einstellen, erhalten ein Wahlrecht. Sie können wie bisher einen pauschalen Zuschuss zur bestehenden Personalkostenpauschale erhalten oder einen Zuschuss („Restart-Prämie“) zu den steigenden Personalkosten. Diese „Restart-Prämie“ ermittelt sich als Differenz zwischen den Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 und den Personalkosten im Mai 2021. Der Zuschuss beträgt 60 % dieser Differenz im Juli 2021, 40 % im August 2021 und 20 % im September 2021.

Neustarthilfe für Soloselbständige wird verlängert und ausgebaut

Auch Soloselbständige, die mangels hoher Fixkosten keine oder nur eine geringe Überbrückungshilfe erhalten können, werden für die Monate Juli bis September 2021 unterstützt. Mit der Neustarthilfe Plus erhalten sie unabhängig von der Höhe ihrer Fixkosten einen Zuschuss. Die monatlichen Zuschüsse werden auf 1.500 Euro erhöht (von Januar bis Juni 2021 monatlich bis zu 1.250 Euro).

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