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ETL Steuertipps für Unternehmer

ETL-Depesche Ausgabe 2/2025 verfügbar

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05.08.2025 — zuletzt aktualisiert: 02.09.2025 — Lesezeit: 4 Minuten

ETL Steuertipps für Unternehmer

ETL-Depesche Ausgabe 2/2025 verfügbar

Steuertipps für Unternehmer – viermal jährlich erscheint eine neue Ausgabe der ETL-Depesche, die Unternehmer aller Branchen, Selbständige und Freiberufler gezielt über wichtige steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Themen informiert und wertvolle Tipps zur erfolgreichen Unternehmensführung gibt.

Der Investitionsbooster kommt

In der aktuellen Ausgabe unserer Steuertipps für Unternehmer erfahren Sie unter anderem, was es mit dem kürzlich beschlossenen Investitionsbooster auf sich hat. Mit einer wieder eingeführten degressiven Abschreibungsmöglichkeit und einer Turboabschreibung für Elektrofahrzeuge will die neue Bundesregierung die Investitionstätigkeit fördern und die Wirtschaft stärken. Daneben werden ab 2028 der Körperschaftsteuer- und der Thesaurierungssteuersatz schrittweise abgesenkt.

Schonfrist ist abgelaufen

Seit dem 1. Januar 2025 gilt: Wer elektronische Kassensysteme nutzt, muss diese beim Finanzamt melden. Das gilt auch für ältere Geräte. Für alle am 30. Juni 2025 im Unternehmen vorhandenen Kassensysteme endete die Schonfrist für die Mitteilungspflicht am 31. Juli 2025. Alle nach dem 30. Juni 2025 angeschafften elektronischen Aufzeichnungssysteme, mit denen auch bare Geschäftsvorfälle verwaltet werden können, müssen innerhalb eines Monats elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet werden.

Schnelle Mahlzeit – aufwendige Steuerberechnung

Was für Gäste nach einem preiswert-einfachen Menü aussieht, ist für den Gastronom steuerlich deutlich aufwendiger. Denn Speisen und Getränke unterliegen unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen und die müssen entsprechend aufgeteilt werden. Wie genau das zu geschehen hat und ob die sogenannte Food-and-Paper-Methode immer anwendbar ist, hatte nun der Bundesfinanzhof zu entscheiden.

Pauschbeträge ersparen Einzelaufzeichnungen

Wer regelmäßig Lebensmittel oder Getränke aus dem Betrieb für den Eigenbedarf nutzt, muss diese Entnahmen steuerlich korrekt erfassen. Das ist aufwendig, es sei denn, man nutzt die vom Finanzamt anerkannten Pauschbeträge. Diese gelten für viele Gewerbezweige und ersparen Einzelaufzeichnungen. Ob die Pauschalen auch Non-Food-Artikel umfassen, war lange strittig. Klarheit gibt nun das Bundesfinanzministerium.  

Steuererklärung auf dem Bierdeckel

Die berühmte Bierdeckel-Aussage von Friedrich Merz erhält neue Relevanz. Denn ein aktuelles Gutachten des wissenschaftlichen Beirats des Wirtschaftsministeriums schlägt eine drastische Vereinfachung der Einkommensteuererklärung vor, unter anderem durch pauschalierte Werbungskosten, die zahlreiche Einzelnachweise ersetzen könnten. Was genau hinter der neuen Arbeitstagepauschale steckt und welche Auswirkungen das auf die Steuererklärung haben könnte, haben wir für Sie zusammengefasst.

Abschläge für Kinder in der Pflegeversicherung

Bereits seit 2023 erhalten Eltern für Kinder bis zum 25. Lebensjahr ab dem zweiten Kind einen Beitragsabschlag in der Pflegeversicherung in Höhe von 0,25 % je Kind. Neu seit 1. Juli 2025 ist nun, dass Arbeitgeber für die Lohnabrechnung die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder ihrer Mitarbeiter digital über das neue digitale DaBPV-Verfahren abrufen müssen. Damit der Beitragsabschlag korrekt berücksichtigt wird, ist die einmalige Anmeldung zum automatisierten Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern nötig.

Selbständig oder abhängig beschäftigt

Honorarverträge stehen immer wieder im Fokus der Sozialversicherungsprüfungen. Handelt es sich tatsächlich um eine selbständige Tätigkeit oder doch um eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung? Besonders intensiv wurden in den letzten Jahren Honorarlehrkräfte geprüft. Das Bundessozialgericht hat hier in zwei Urteilen in den vergangenen Jahren die Sozialversicherungspflicht bestätigt, was zur Folge hatte, dass auch die Sozialversicherungsträger ihre Beurteilungsmaßstäbe geändert haben. Damit sich Bildungseinrichtungen darauf einstellen können, gewährt der Gesetzgeber bis Ende 2026 eine Übergangsregelung.

Vorsicht bei Immobilienübertragungen

Wer ein Grundstück oder Haus innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkauft, muss einen möglichen Gewinn versteuern. Nur bei der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken gibt es Ausnahmen. Doch auch ohne Kaufpreis können Steuern anfallen, beispielsweise wenn der Erwerber ein Darlehen übernimmt, so der Bundesfinanzhof. Besonders bei Immobilienübertragungen im Familienkreis ist Vorsicht geboten.

Steuerermäßigungen rund ums Haus richtig nutzen

An einem Haus oder der eigenen Wohnung ist immer etwas zu tun. Ob neue Fenster, frische Dämmung oder ein modernes Heizsystem – das kann schnell ins Geld gehen. Mit Steuerermäßigungen wird der Geldbeutel geschont. Doch Vorsicht: Für energetische Sanierungen und haushaltsnahe Handwerkerleistungen gelten unterschiedliche Regeln. Beide Vergünstigungen schließen sich aus, bringen aber je nach Maßnahme und Lebenssituation unterschiedliche Vorteile.

 

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